Aufgrund der Coronapandemie gerät die Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung 2019/947 in vielen Mitgliedsstaaten der EU ins Stocken.
Auf vielerlei Gesuche hat die Europäische Kommission nun verkündet, dass der Termin des Geltungsbeginn vom 01. Juli auf den 01. Januar 2021 verschoben wurde. Das geht aus einem Schreiben des in Deutschland zuständigen BMVI an die Mitglieder des UAV-Beirats hervor.

Der Aufschub gilt auch für die Registrierungspflicht, die ab diesem Zeitpunkt für alle Modellflieger obligatorisch ist und durch die Verbände für ihre Mitglieder durchgeführt werden soll.

Somit wird das zur Zeit gültige nationale Luftrecht bzw. die LuftVO mindestens bis Jahresende Gültigkeit behalten.

Info vom MFSD